Liebe Andrea!
Zitat:
Was kann ich jetzt tun um meinen Lebensunterhalt einigermaßen sicherzustellen? Ein Berater bei der Barmer hat mir gesagt, dass es für einen Fall wie meinen dann Sonderregelungen beim Arbeitslosengeld gäbe und ich trotz des nicht vorhandenen Anspruches für eine gewisse Zeit ALG I erhalten könnte.
|
Es gibt das sog. Nahtlosigkeitsgeld, welches gezahlt wird, wenn jemand von der Krankenkasse ausgesteuert wird und noch nicht wieder arbeitsfähig ist. Für diese Leistung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Nahtlosigkeitsgeld hat die Höhe des AlG I. Man zahlt es für maximal 1 Jahr. In der Zeit muss geklärt werden, ob die Krankenkasse oder die Rentenversicherung für den Antragsteller zuständig ist.
Gesetzliche Grundlage ist §§125 SGB III, wenn Du dies in eine Suchmaschine eintippst, kommen schon einige Hinweise.
Zitat:
Arbeitslosengeld + die Teilerwerbsminderungsrente zu beziehen
|
Von Deinem Gehalt werden ja auch Sozialabgaben abgeführt. Nur um Arbeitslosengeld zu beziehen, müßtest Du schon gekündigt sein oder dies selber tun. Davon rate ich Dir allerdings dringend ab.
Ich habe mir einmal Deine bisherigen Beiträge angeschaut, Du arbeitest im Öffentlichen Dienst. Besteht die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis ruhen zu lassen und vielleicht später wieder einzusteigen?
Außerdem rate ich Dir zu prüfen, ob Du noch andere Leistungen z.B. Wohngeld beziehen kannst!
Du solltest Dich von jemandem beraten lassen, da dies wirklich eine schwierige Situation ist.
Für Deine Behandlungen wünsche Dir ganz viel Kraft und hoffe, dass es für die anderen Probleme eine Lösung gibt!
Tschüß!
Elisabethh.