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Alt 05.12.2003, 11:37
Gast
 
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Standard EU-Rente befristet

Hallo Ihr beiden,

zunächst einmal: solange man nach der Aussteuerung "nur" Rente auf Zeit bewilligt bekommen hat, bleibt der Arbeitsplatz erhalten!!! Erst mit Bewilligung der "Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen der Altersrentengrenze" ist man verpflichtet, die Arbeitsstelle zu kündigen. Das soll dazu dienen, daß man sich im Rahmen der befristeten Rente auf seine Gesundheit konzentrieren kann, andererseites in dieser Zeit finanziell abgesichert ist und nicht um seinen Arbeitsplatz fürchten muß. Sollte sich der Gesundheitszustand bis zum Ende der Befristung nicht vollends wieder hergestellt haben, kann man die befristete Rente noch weiter verlängern.
Gruß von Birgit
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