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Alt 28.06.2006, 19:35
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Ivama
wenn du in einer rechtschutzversicherung bist. und diese das sozialrecht mit abdeckt ist das Ok aber leider haben Rechtsschutzversicherungen oft hohe Eigenbeteildigungen und decken manche Beratungen nicht mit ab. Ich bin auch rechtsschutzversichert und beim Sozialverband ist ähnlich dem VDK. Weil ich dann auch Hilfe beim ausfüllen der Formulare habe und im Widerspruch. Sonst würde ich dann meine eigenbeteildigung 100€ zahlen und im Jahr zahle ich nur 60€ beim verband. Für einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht ist die Rechtsschutzversicherung bestimmt sehr gut.
So zu deiner anderen Frage: du bekommst das Geld vom AA als Nahtlosigkeitsgeld. Das heißt du hast eine ungekündigte Stelle und bist gleichzeitig arbeitssuchend aber nicht vermittelbar. Das erhälst du 12 Monate, es sei denn du bist schon alt (altersgrenze weuiiß ich nicht meine aber über 50) dann sind es 18 Monate. Dnach kommt Harz 4
drücke die Daumen, dass deine Rente durch kommt. Ich warte auch allerdings noch im Erstantrag und muß näcste Woche zu einem zweiten Gutachter
Barbara
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