Tut mir leid, so habe ich aber den ersten Beitrag nicht verstanden. Ich kenne mich mit der Erkrankung von Nicole nicht aus, aber das, was ich aus ihrem Beitrag herauslese, ist:
1. Sie wollte die schulmedizinische Operation antreten, ihr Allgemeinzustand ließ es aber nicht zu, so dass sie für diese OP gestärkt werden sollte.
2. Erstaunlicher Weise ist durch die komplementäre Behandlung der Tumor zurückgegangen.
3. Die KK will nicht bezahlen, weil diese behauptet, dass der Rückgang nicht durch diese angewandten Verfahren zu verzeichnen ist.
4.
Eine Begründung, wie die KK zu dieser Behauptung gekommen ist, verweigert sie aber der Patientin.
Das kannst ja wohl nicht sein! Ich lese nicht heraus, dass die KK eine Verkleinerung des Tumors anzweifelt, sondern dass diese der Behandlung zuzuschreiben ist. Wenn nämlich ersteres der Fall wäre, dann könnten sie doch ohne weiteres die Begründung herausrücken, oder? Bzw. würden sie die Patientin auffordern, sich einer weiteren Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Also kann ich nichts von Unterstellung der Scharlatanerie erkennen.
Zitat:
Ich finde sogar richtig, dass eine Kasse gut hinguckt, wenn der Patient ungewöhliche Maßnahmen ergreift. Das ist auch ein Schutz.
|
Ich kann hier absolut keine ungewöhnlichen Maßnahmen erkennen, sorry.