AW: Frauenrente nach dem Tod weg?
Liebe Gabriele!
Nach deinem Tod muß dein Mann Witwerrente beantragen. Dabei wird deine EU-Rente neu berechnet. Vom eigenen Einkommen, auch der eigenen Rente, wird ein Freibetrag (ca. 720 Euro) abgezogen. Vom Rest wird ein Teil angerechnet, das dann von der Witwerrente abgezogen wird.
Je mehr dein Mann einnimmt, umso kleiner wird die Witwenrente.
Um es genau zu berechnen, kannst du zu einer Beratungsstelle gehen.
Ich hoffe, daß dir das helfen konnte.
Liebe Grüße von Sabine
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mein Mann: nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom // cT2a N2 M1b / Stadium IV //ED: 1.6.2012
Metastasen: linke Schulter und BWK-1 seit Juni 2012
Hautmetastase hinter dem Ohr seit April 2013
austherapiert seit 2.7.2013, seitdem wartend und hoffend
verstorben am 27.10.2013, zu Hause, in meinen Armen
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