Hallo Michaela,
hier mal ein link, der sich mit der Übernahme der Mietkosten beschäftigt.
http://www.harald-thome.de/media/fil...010---korr.pdf
Bei Kosten der Unterkunft gibt es auch die Möglichkeit der "Einzelfallentscheidung". Unter Punkt 1.4.1. ist bei Haushalten, in denen innerhalb des letzten Jahres ein Todesfall eingetreten ist, anders zu entscheiden (eben nicht nach Angemessenheitskriterien). Es sollte sozusagen auf jeden Fall eine Einzelfallentscheidung sein.
Du solltest Deinen Mietverzicht zurücknehmen. Das Amt ist nämlich sehr wohl verpflichtet die Miete in der ursprünglichen Höhe weiter zu übernehmen. Ich hatte mal was von 2 Jahren gelesen, weiß aber nicht mehr wo). Danach wäre aber Deine Mutter ohnehin 65 und es könnten dann wieder andere Kriterien greifen (auch unter1.4.1.)
Deine Mutter könnte auch einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Mehr als 10 Euro müßte sie dafür auch nicht selbst bezahlen.
Liebe Grüße Ulrike