Hallo Michael,
aus einer Habilitationsschrift (
http://www.krebs-kompass.org/forum/s...&postcount=125) ergibt sich "Nach [Seite 59↓]einer Erhöhung der Zyklenzahl auf 60 Zyklen konnte MIA mRNA sogar in allen Zelllinien nachgewiesen werden, ebenso wie im Blut von
gesunden Probanden, so dass MIA zum Nachweis von geringsten Mengen von Melanomzellen im Sinne einer „minimal residual disease“ nicht geeignet erschien (154). " (
http://edoc.hu-berlin.de/habilitatio.../chapter6.html im Bereich des Pkt 6,6 zu finden). Wie Du siehst, kommt die Ärztin vom Charite.
Ob dieser Vergleich nicht mehr an der Charite durchgeführt wird, keine Ahnung. Andere Unikliniken haben an diesem Vergleich nicht teilgenommen. Die Uniklinik Ffm zB nutzt MIA offiziell nicht, sondern bestimmt nur den S100 Wert. Andere Unikliniken halten von beiden Tumormarker nichts. Es ist einfach so, dass jede Uniklinik ihr eigenes Verfahren und auch ihre eigenen Einstellungen zum Melanom haben und dies durchziehen. Die ADO-Leitlinie wird als das "genutzt" was sie darstellt, nämlich eine Kannvorschrift, keine Mussvorschrift.