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Alt 22.09.2011, 22:38
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Guten Abend!

Zitat:
aber nach § 125."
Der §125 SGB III legt die sog.Nahtlosigkeitsregelung fest. Wenn man zum AA geht, sollte man denen sagen,dass man Nahtlosigkeitsgeld beantragen möchte. Das "normale Arbeitslosengeld (ALG 1)" hat eine andere Grundlage im SGB III.

Nahtlosigkeitsgeld kann man beantragen, wenn die Krankenkasse die Krankengeldzahlung eingestellt hat, also den Versicherten aussteuerte.

Liebe Grüße!

Elisabethh.