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Alt 28.08.2010, 18:20
Spitzmaus Spitzmaus ist offline
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Standard AW: Altersteilzeit und Schwerbehinderung

Lieber Fuchs!

Um auf Deine Frage näher eingehen zu können, bräuchte ich noch etwas mehr Hintergrundinformation. Hast Du die Altersteilzeit bereits begonnen ? Bist Du bereits in der aktiven Phase oder evtl. schon in der Ruhephase?
Eigentlich hat die Anerkennung einer Schwerbehinderung und die Altersteilzeit nichts miteinander zu tun. Warum sollen schwerbehinderte Menschen nicht in den "Genuss" der ATZ kommen? Die Anerkennung eines Krebspatienten als Schwerbehinderter hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst hat jeder Krebspatient fast schon alleine aufgrund der Diagnose ein Anrecht auf den Status eines Schwerbehinderten. Die Anerkennung wird dann als "Heilungsbewährung" auf eine definierte Zeit festgelegt. Dieser Status ist ein Schutz, der wirklich wichtig sein kann. Besonders Beamte können hier profitieren. Je nachdem wo du arbeitest gibt es auch Schwerbehindertenvertreter, die Beamten und Angestellten zur Seite stehen. Hier solltest Du Dich unbedingt bei Kollegen umhören. Was die ATZ angeht gibt es hier in Hessen den sogenannten "Störfall". Erkrankt jemand während der ATZ länger, tritt diese Regelung in Kraft, die ATZ wird rückabgewickelt. Das hat aber nicht mit Schwerbehinderung zu tun.
Nochmals mein Rat, setze Dich unbedingt mit dem für dich verantwortlichen SBVertreter in Verbindung.
Liebe Grüße Spitzmaus
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