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Alt 04.06.2012, 16:14
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Atom, hallo Emili,

AHB steht für Anschluss - Heil - Behandlung, dass heisst für mich, dass die Ursprüngliche Heil - Behandlung noch nicht abgeschlossen ist und deshalb eine weiterführende Behandlung notwendig ist.
Durch die Kosteneinsparung ist es nicht immer sinnvoll die ganze Behandlung in Einrichtungen (Krankenhaus mit Intensivabteilung etc.) durchzuführen, die dafür nicht notwendig sind. Für den "Restlichen" Teil der Behandlung reicht oft nur ein Bett und ein Arzt. Dieses kann kostengünstiger in einer "Kurklinik" erfolgen. Das spart Kosten.
Eine Krankenkasse ist verpflichtet die Kosten für die gesamte Behandlung, die für das Gesund werden notwendig ist zu bezahlen. (Bei PKV im Rahmen des Vertrages.) Der von der PKV nicht getragene Anteil ist dann von der Beihilfe zu tragen. Für mich sieht es so aus, dass auch ohne zeitgerechte Zustimmung der Beihilfe, diese ihren Anteil zu zahlen hat, denn die PKV hält doch die Maßnahme für erforderlich. Ich denke, soweit sind wir uns hier auch einig.
Wir sind uns hier auch einig, dass dieser zweite Behandlungsteil nicht unendlich lange herausgezögert werden soll.

Ich hätte in diesem Fall die AHB ohne Bescheid angetreten und ggf. mit Hilfe des Anwalts die Beihilfe unter Druck gesetzt:
1. wegen Verzögerung, denn ich habe es so verstanden, dass Du alles Dir Mögliche getan und veranlasst hast, auch zeitig genug um zumindest einen Vorbescheid zu erhalten.
2. wegen möglicher Unterlassung. Beamte (so sehe ich die Beihilfe) haben unter Anderem auch Schaden von den Bürgern (damit meine ich Dich) fern zu halten.
3. Ich hätte auch mit einer möglichen Klage gedroht (auch noch im Nachhinein möglich)
Drohen darf man mit dem Gesetz, nicht mit der BILD Zeitung.
Den letzten Satz habe ich einmal fast wörtlich gesagt und hatte zwei Tage später das was ich wollte.

Jetzt warten wir den Rat Deines Anwalts ab. Ich denke, er wird ähnlich denken wie ich.
Sozialgerichte sind in der 1. Instanz Kostenfrei. Eventuell zahlt auch die öffentliche Hand den Anwalt - Stichwort Bedürftigkeit.

Alles Liebe und hoffentlich klappt alles so wie Du es wünschst.
Wolfgang


PS - bin ab morgen bis Freitag nicht online
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Geändert von wolfgang46 (04.06.2012 um 16:18 Uhr)
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