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Alt 13.08.2009, 21:55
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo,

eine Vollmacht oder wie hier genannt eine Generalvollmacht hat auch dann volle Rechtskraft, wenn sie handschriftlich erstellt wurde und eigenhändig unterschrieben worden ist (wie bei einem Testament).
Ganz sicher geht man, wenn man zwei Zeugen bittet, diese Willenserklärung zu bestätigen.

So habe ich es gelernt und auch selbst praktiziert.
Bei mir sind als Zeugen ein Arzt und eine Schwester Oberin tätig geworden.

Ich hoffe, dass ich hier auch im Nachhinein noch helfen kann.

Alles Gute
Wolfgang

Ich habe nichts bezahlen müssen; denn den Text habe ich aus einer Broschüre abgeschrieben (natürlich nur die Passagen, die für mich wichtig und richtig sind).
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