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Alt 18.05.2011, 13:41
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo

auf keinen fall die Kündigung akzeptieren!!!!
Das Nahtlosigkeitsgaled ist ein Überganz zwischen Krankengeld und Rente

bei einer vielleicht folgenden befristeten Rente muss dein Arbeitgeber dir den Platz freihalten. Erst wenn die Rente unbefristet ist, darf der Arbeitgeber kündigen.

Aber überlge mal: sollte das Arbeitsamt dich für vermittelbar halten, wer stellt dich denn ein? Krank! in einem bestehenden Arbeitsverhältnis? wenn du "gezwungen wirst bewerbungen zu schreiben dann schreib sie: ich bin derzeit arbeitsunfähig krank und werde nach meiner Genesung in mein jetztiges Arbeitsverhältnis zurück gehen.... Welcher Arbeitgeber stellt dich da ein? keiner.
Beantrage das nahtlosigkeitsgeld, lege Widerspruch bei der KK ein. Sollte die KK weiter zahlen müssen, so holt sie sich das Arbeitsamt das Geld von der KK zurück. Diese Zahlungen werden alle unter den behörden verrechnet.

Aber lass dich nicht kündigen!!!!

Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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