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Alt 13.08.2010, 12:38
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo BeHappy,

ja, die Kündigung kam sofort nach der Rehakur und war „betriebsbedingt“. Die Wahrheit ist aber, dass die Krankheit zum falschen Zeitpunkt kam. Es ist ein Großauftrag weggebrochen und ein neuer kleinerer Kunde kam und dieser musste betreut und gepflegt werden. Mein LG war nicht da, also wurde die eben entlassene Azubine schnell mit Festvertrag wieder eingestellt.

Dieser Umstand brachte uns sowohl vor dem örtlichen Arbeitsgericht als auch nach der Berufung des AG vor dem Landesarbeitsgericht einen Sieg ein, aber der Nervenkrieg bis dahin.

Kaum alles gewonnen, kam die neue Kündigung, hier haben wir die Behinderung erst bekannt gegeben (Anwalt hat das alles zeitlich gelenkt), also war die Kündigung unwirksam, weil das Integrationsamt nicht zugestimmt hat. *ggg* (ich glaube die háben uns auf seiner Arbeit gehasst in der Zeit)

Was glaubst du wie schnell allerdings das Integrationsamt nach Anfrage der Kündigung zugestimmt hat, einen Schutz für Behinderte = PUSTEKUCHEN!!!!

Da die Firma immer weiter Berg ab ging, haben wir nunmehr nach fast 2 Jahren Kampf im Februar diesen Jahres die Kündigung angenommen und uns eine Abfindung zahlen lassen, bevor die Firma dies nicht mehr kann oder in der Höhe gewillt ist. Die Niederlassung hier am Ort schließt nämlich.

Du siehts also, ich muss mir Gedanken machen, wie es einen Weg zu einem Job gibt, der Rest ist durch.
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Herzlichst

Sabine
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