Hallo,
thematisiert habe ich das aus
zwei Gründen:
1) Nach meinem Selbstverständnis von Foren
muß es auch zulässig sein, "unbequeme" Fragen stellen zu dürfen.
Bzw. auch "unbequeme" Hinweise geben zu dürfen.
Sollte das
nicht zulässig sein, taugen dementspr. Foren auch nichts.
Jedenfalls nicht dazu, um Dinge
vorurteilsfrei klären zu können, was ja schließlich zweifelsfrei im Interesse aller Teilnehmer in Foren liegt.
Völlig klar:
Es gibt Forenregeln sowie auch Zwänge von Moderatoren, die sie zu befolgen haben.
Demgegenüber gibt es aber auch noch etwas ganz anderes, das "höherrangig" ist.
Nämlich den Anspruch:
2) Der
Vorurteilsfreiheit in den Wissenschaften.
Welcher das durchgängig in allen Wissenschaften (incl. Forschung) ist, kann man z.B. hier nachlesen:
http://bht.equipo.de/wp-content/uplo..._Kriterien.pdf
1) bedarf m.E. keiner weiteren Diskussion.
Zu 2):
Mit der Vorurteilsfreiheit ist das natürlich so eine Sache:
Wer ist schon frei davon?
Damit will ich sagen, daß sich jemand subjektiv im Irrtum befinden kann, obwohl er objektiv total "daneben" liegen kann.
Soll heißen:
Jemand kann durchaus im guten Glauben handeln.
Errare humanum est, muß man jedem
uneingeschränkt zubilligen.
Die Frage nach Interessenskonflikten erübrigt sich deshalb m.E.
Zitat:
Zitat von Jan64
Und wie willst du als Aussenstehender beurteilen ob der Arzt nun seiner Leistung für das Unternehmen nach adäquat bezahlt wurde? Dies müsste dann in eine Art Kostenkatalog für Leistungen festgelegt werden. Damit wäre dann auch jede Art von Wettberwerb ad acta gelegt. Ist es in der freien Wirtschaft (in der sich dei Pharmafirmen befinden) nicht üblich Spezialisten besser zu bezahlen als die Mitläufer? Ich kann die Ärzte, die sich da nicht outen auch verstehen. In Deutschland geht dann oft gleich eine Neiddebatte los, wenn einer mehr hat als der andere (selbst schon erlebt).
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Um eine "Neiddebatte" geht es mir wirklich nicht.
(Ich habe keinerlei Problem damit, daß sich jemand erbrachte Leistungen auch bezahlen läßt.)
Sondern viel mehr darum, daß für Patienten die
Vorurteilsfreiheit auch feststellbar ist.
Bei entspr. Transparenz bezogener Entgelte geht es doch nur um Eines:
Die Möglichkeit der Beurteilung davon "einzuräumen".
Warum scheuen sich viele Ärzte, das zuzulassen??
Ist doch nichts dabei, Entgelt für erbrachte Leistungen zu beziehen.
Ist auch nichts dabei, daß sie, sich
nur evtl. im Irrtum befindend, argumentieren.
Ich wünsche mir wirklich, daß in der BRD gesetzlich Vergleichbares festgelegt wird, wie das in den USA der Fall ist:
Komplette Offenlegung!
Nur deshalb, damit Patienten die Möglichkeit haben, selbst entscheiden zu können, wem sie nun vertrauen wollen oder auch nicht.
Machen wir uns doch nichts vor:
Wir Einzelfälle sind nur ein "Spielball".
In dem ganzen "Scheiß-Spiel" geht es aber unsererseits um "Gratwanderungen" zwischen Leben und Tod.
Und worum geht es andererseits?
Liebe Grüße
lotol