Hallo Madel
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Zitat von madel
Wie war es bei Euch
Diagnose-Datum + 5 Jahre
OP-Datum + 5 Jahre
Antragsdatum + 5 Jahre
und was ist am günstigsten für uns?
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Zum Zeitpunkt der Diagnose bist Du in der Regel noch nicht "Behindert",
diese "Behinderung" ist erst mit der OP gegeben.
Der Grad der Behinderung (GDB) kann erst dann festgestellt werden, wenn ein Antrag vorliegt. (Ein Antrag kann auch schon von "Amts wegen" gestellt worden sein).
Die 5 Jahre sind eine Frist die wegen der "Heilungsbewährung" genannt wird.
Nach 5 Jahren muß man nicht mehr so regelmäßig zur Nachsorge.
Mein Ausweis wurde ab Antragsdatum für 12 Jahre ausgestellt. Nach 5 Jahren wurde der GDB von 80 auf einen GDB von 50 herabgestuft wegen Heilung, auch wenn sich bei mir nichts geändert hat.
(Kehlkopf und Stimmband Teilentfernung - Sprachbehinderung.)
Ich gehe zwar immer noch in kurzen Intervallen zur Nachsorge, freue mich aber, dass ich jetzt nur noch GDB von 50 habe, denn das zeigt mir, dass ich es geschafft habe!
Ich wünsche mir, dass es auch so bleibt.
Alles Liebe für Euch
Wolfgang