AW: % bei Schwerbehindertenstatus
Hallo
Hier eine kurze Info bezüglich der 5 Tage Zusatzurlaub
Die gesamten Vergünstigungen auf der Arbeit werden erst dann gültig sein, wenn der Arbeitgeber den Ausweis - die Informationen einer Schwerstbehinderung hat.
Da der Ausweis noch nicht beim Arbeitgeber vorliegt, weiß ich nicht zu 100% ob die 5 Tage angerechnet werden, ich denke mal eher nicht. Von der amtlichen Seite ist er natürlich rückwirkend wirksam. Sprich mit dem Betriebsrat - dort wird jemand für diese Angelegenheiten zuständig sein.
Schöne Grüße
Ina
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