Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 24.04.2011, 17:40
PetraK PetraK ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 449
Standard AW: Nachteile für EU bei GdB Abererkennung?

Hallo Elke,

es kommt sicher auch darauf, wieviel % der Grad deiner Schwerbehinderung war....gerade bei Krebserkrankungen gibt es zwar meistens über 50 % (erst ab 50% ist man schwerbehindert, ab 30% nur gleichgestellt), aber das eben meistens höchstens für 5 Jahre, wenn man bis dahin keinen Rückfall hatte, oder eine andere schwerwiegende Erkrankung, ist es fast unmöglich, den Ausweis zu behalten. Der sagt ja auch eigentlich nichts über die Arbeitsfähigkeit aus. Man kann z.B. blind oder gehbehindert sein und 100% schwerbehindert und trotzdem weiter normal seinen Beruf ausüben, andererseits vielleicht keine Schwerbehinderung anerkannt haben und trotzdem nicht arbeitsfähig. Ich habe seit meinem Rezidiv 2009 eine anerkannte Schwerbehinderung von 90 % (für 5 Jahre), kann höchstens wenige Stunden arbeiten, trotzdem entschied die DRV vor ein paar Monaten auf meinen Antrag auf Teil-EM-Rente, ich könne Vollzeit arbeiten (bin zur Zeit arbeitslos). Der Hinweis auf die 90% interessierte da überhaupt nicht. Ich hoffe nur, dass ich nach den 5 Jahre wenigstens 50 % behalten darf.......

Euch noch schöne Restostern

Liebe Grüße

Petra
Mit Zitat antworten