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Alt 07.05.2006, 21:27
hanne hanne ist offline
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Standard AW: Reha trotz Antrag auf Rente???

Hallo Anja,

ganz so is es nicht.

Wenn du durch eine Reha wieder ins Berufsleben eingegliedert werden kannst, zahlt die BfA/LVa oder wie immer sie jetzt heisst.

Besteht eine Chance, dich wieder einzugliedern, zahlen die die Reha, was aber deinen Rentenantrag evtl. null und nichtig machen könnte, zumindest wird er so lange "auf Eis" gelegt. Es geht nur Reha oder Rente.

Ansonsten - also nicht mehr erwerbsfähig - zahlt die Krankenkasse, aber nicht so bereitwillig, wie Rentenversicherungsträger - nennt sich dann auch Anschlussheilbehandlung.


Sollte alles bereits genehmigt sein, könnte dir eine Reha mit entsprechendem Gutachten (als nicht arbeitsfähig entlassen) beim Rentenantrag helfen, weil alles versucht wurde.

Ich habe das ganze Durcheinander bereits hinter mir, muss allerdings jetzt das zweite Mal verlängern lassen.

Viel Erfolg mit dem, was du möchtes.
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