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Alt 16.03.2009, 23:01
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eos eos ist offline
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Standard AW: Arbeiten in der Gastronomie!

Liebe Frieda,

da ich Deine genaue Situation nicht kenne, denke ich, dass auf der Grundlage Deiner Angaben grundsätzlich folgendes zutreffen wird:

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I wirst Du m. E. wohl nicht haben, da Du angibst, die letzten Jahre keine Beiträge gezahlt zu haben.

Würde also nur noch die Möglichkeit bestehen, entweder Arbeitslosengeld II (falls Du noch mindestens 3 Stunden erwerbstätig sein kannst) zu beantragen oder (falls keine 3 Stunden Erwerbstätigkeit mehr möglich sind) könntest Du zumindest Sozialgeld beantragen. Muss aber persönlich bei der ARGE beantragt werden und wird frühestens ab Antragstellung gezahlt. Du solltest also, falls Du tatsächlich keine andere Möglichkeit hast, schnellstens handeln, zumal die Zeit bis zur tatsächlichen Bewilligung/Auszahlung dann auch noch eine ganze Zeitlang dauert.

Vielleicht hilft Dir das etwas weiter.

LG eos
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