Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 20.10.2003, 11:33
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard krebsvorstufe-Lebensversicherung

hallo anja

ich bin versicherungskauffrau und kann dir nur sagen es kommt mit auf die gesellschaft an,,, einige versicherungen beurteilen das risiko anders als andere. Wenn du einen antrag auf die LV stellst dann mußst du es bei den Gesundheitsfragen unbedingt angeben sonst kann man dir später einen strick daraus drehen und der versicherer ist im fall dass du an krebs einmal in deinem leben berufsunfähig werden, oder erkranken solltest,,, frei von der leistung.
Wenn diese angabe also dann bei dir in den gesundheitsfragen stehen sollte dann wird der versicherer deinen gyn anschreiben denn er möchte wissen welcher arzt über diese erkrankung bei dir weiß... dann erst wird enschieden angenommen oder abgelehnt,,,einen ausschluss im falle an dieser krankheit zu erkranken würde ich nicht unterschreiben... denn was bringt es dir dein ganzes junges leben einen gewissen betrag zu sparen,,, dann erkrankst du vielleicht wirklich mit 60 an krebs und der vertrag läuft noch bis 65 und der versicehrer muß nicht leisten,,, dann wäre eine alternative sicher ein fondssparen oder ein bausparvertrag,,, da gibt es nämlich keine gesundheitsfragen,,,
Solltest du aber unbedingt eine lebensversicherung bevorzugen und sie nehmen dich eben aufgrund deiner vorgeschichte nicht an, so kann ich dir nur den tip geben fallst du einmal kinder haben wirst kannst du auch eine versicherung auf deren namen abschließen wenn sie 3 jahre alt sind... du bist dann versicherungsnehmer und sie versicherte person,,, so kommst du im alter auch mal zu deinem geld.
Liebe grüße und alles gute für dich,,,

Sina
Mit Zitat antworten