Befreiung GEZ
Hallo Regina
folgende Dinge müssen erfüllt sein
-blind oder sehr stark sehbehindert wieviel weiß ich nicht
-gehörlos
-oder so stark Beeinträchtigt, so dass du nicht mehr am allgemeinen " Leben" außerhalb deiner Wohnung teilnehmen kannst mit anderen Worten du bist nicht fähig deine Wohnung zu verlassen.
Allerdings muß bei allen drei Vorraussetzuungen ein GDB von 80% oder mehr vorliegen.
Dies ist Stand meines Wissen und ist keine Garantie für absolute Richtigkeut.
Du kannst dich aber gerne beim Versorgungsamt beim Landschaftsverband oder beim Schwerbehindertenvertreteung des Arbeitgebers erkundigen
Liebe Grüße
Barbara
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