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Alt 25.10.2012, 14:36
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Existenz bedroht dank Krebserkrankung.

Zitat:
Reicht die Rente nicht aus, kann man Grundsicherung beantragen, dies ist aber auf Harzt 4 Niveau.
Diese Grundsicherung erhält man nur, wenn die Rente unbefristet gezahlt wird.

Zitat:
wann kann man die pflegeversicherung in anspruch nehmen ? - kann ich dort als "pfleger" eingesetzt werden, dann könnte ich mit ihr zusammen ziehen und sie hätte wenigstens was vom geld oder so was ?
Mein Rat an Euch wäre, stellt einen Antrag auf Pflegegeld, ob er bewilligt wird oder nicht, kann man vorher nie sagen, denn jede Lebenssituation ist anders. Du kannst Dich als Pflegeperson einsetzen lassen, auch wenn Du nicht mit ihr zusammen wohnst. Laßt Euch gut beraten, wenn Ihr zusammen ziehen möchtet, denn die ARGE hat sehr strenge Kriterien, für die finanzielle Unterstützung eines Umzugs. So wie Barbara schon schrieb, seit Ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft, dies sollte man auch bedenken.
Zitat:
ein wohngeldzuschuss für sie ist abgelehnt worden. die eckdaten dazu waren:
Ihre fixkosten für wohung 330 € kalrmiete + 100 € warm + 60 € strom. ... dazu kommen noch diverse kosten durch die krankheit wie fahrtwege zu ärzten, lebensunterhalt, selbstbeteiligungen der krankenkasse... usw.
Habt Ihr einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung vom Wohngeld? Vielleicht kann ihn eine Beratungsstelle (z.B. Mieterbund) prüfen?

Liebe Grüße,

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (25.10.2012 um 14:43 Uhr)
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