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Alt 25.08.2006, 16:38
shalom shalom ist offline
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Registriert seit: 25.08.2005
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Maaren,

ich kann Juttas Worten nur beipflichten, denn auch in anderen ähnlich gelagerten Threads waren Deine Beiträge eher entmutigend, sarkastisch und von wenig konstruktiven Sichtweisen geprägt. Du wirst wohl Deine Gründe haben, daher möchte ich das nicht weiter kommentieren.

Ich habe mit voller Absicht für uns Laien den Verfahrensweg der Sozialgerichtsbarkeit in einem früheren Beitrag zitiert, um Mißverständnisse zu vermeiden und Klarheit zu gewinnen.

Zur Versachlichung möchte ich beitragen, denn das scheint mir beim Umgang mit Gerichten stets angebracht zu sein.

Das Bundessozialgericht ist nicht eine beliebige Unterinstanz der Sozialgerichtsbarkeit, sondern die oberste und letzte Revisionsinstanz beim Verfahrensweg der Sozialgerichte. Hierhin schaffen es nur wenige Fälle und diese sind dann für die entsprechenden Kläger bzw. beklagten Institutionen von ganz grundsätzlicher Bedeutung. Gegen Entscheidungen dieser obersten Gerichtsbarkeitsstufe kann man nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch einlegen, wenn elementare Grundrechtsverstöße im Urteil erkennbar sind.

Bis ein solches höchstrichterliches Urteil auch in die Tat umgesetzt ist, kann dann durchaus allerdings noch eine geraume Zeit vergehen.

Nur für mich selber sprechend, habe ich die Erfahrung gemacht, das korrekte und sachbezogene Information mir sehr hilft, Aggressionen und Unwissenheit abzubauen und sich damit für mich Wege zu Lösungen auch öffnen können. Schaut man sich in den Threads dieses Forums um, so suchen viele Hilfestellungen, Tipps, Ratschläge. Warum nicht auch versuchen, Antworten zu geben ?

Genau in diese Richtung zielen meine Beiträge im Krebsforum: eigene Erfahrungen und Informationen weiterzugeben, zum Nachdenken anzuregen und ggf. hilfreich für andere Betroffene zu sein. Die Weisheit habe ich als Laie ganz gewiß nicht gepachtet, aber auch nicht diejenigen, die eine generelle Ohnmachtsstimmung verbreiten.

Es ist richtig, daß wir in unserem Staat uns vieles erst erkämpfen und dabei auch viel Geduld aufbringen müssen. Kämpfen sollte man für sein Ziel meines Erachtens jedoch GEMEINSAM und nicht ALLEIN GEGEN ALLE und schon gar nicht mit sarkastischen Rundum-Statements.

Meine mittelbare Betroffenheit (die nichts mit dem obigen Fall vor dem Bundessozialgericht zu tun hat) in Bezug auf den mühsamen Kampf mit den Institutionen:

Durch den Krebstod meiner Frau im Jahr 2000 und eine Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Ende 2001 erleide ich ganz erhebliche monatliche (für den eigenen späteren Rentenfall) Verluste der betrieblichen Altersversorgung.

Mit einer Ohnmachtshaltung hätte ich wahrscheinlich gar nichts unternommen. So aber habe ich auf dem Zivilrechtswege geklagt, die Stationen Landgericht und Oberlandesgericht geschafft und klage jetzt gegen die Zusatzversorgungskasse vor dem Bundesgerichtshof(BGH) als oberster Zivilgerichtsinstanz. Von den Klägern, die sich bis zum BGH durchgekämpft haben werden später alle profitieren, die Einspruch gegen die neuen Betriebsrentenregelungen eingelegt haben.


Mit diesem "Outing" möchte ich mich nicht als großer Hecht darstellen, sondern Mut machen, im Zweifelsfalle auch den evtl. langwierigen Klageweg zu beschreiten, wenn es geht z.B. auch gemeinsam mit ähnlich Betroffenen.

Sich im Recht fühlen, Recht haben und Recht bekommen, sowie Recht in die Tat umsetzen, sind dabei durchaus unterschiedliche Zustände. Es gibt für mich bislang jedenfalls noch keinen Anlaß, grundsätzlich an unserem Rechtssystem zu verzweifeln, aber mühsam und langwierig ist das Kämpfen schon.

LG
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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