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Alt 06.08.2010, 03:55
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czilly czilly ist offline
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Standard AW: Abhilfe/Widerspruch

Hallo zusammen!

Habe den Thread gerade erst entdeckt...
Zitat:
Zitat von Norma Beitrag anzeigen
Für diese Auskunft lege ich ausnahmsweise mal meine Hand ins Feuer.
Ja, das kannst Du auch ganz unbesorgt .
Abhilfe bedeutet tatsächlich, dass ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde einen angefochtenen Beschluss aufgrund eines Widerspruchs oder einer Beschwerde wieder abändert - in diesem Fall also den Bescheid über die Beendigung der Krankengeldzahlung wieder aufhebt. Das ist tatsächlich Juristendeutsch und wird im Gesetz in vielen Vorschriften auch exakt so genannt (z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/572.html). Der Begriff wird auch unter Juristen ganz selbstverständlich so gebraucht; die wissen sofort, was gemeint ist. Aber er sollte eben nur da so benutzt werden und nicht im Schriftwechsel "nach außen" mit "normalen Menschen" (womit ich jetzt natürlich nicht gesagt haben möchte, dass nicht auch Juristen normale Menschen sein können... ).

Liebe Grüße,
Czilly

P.S. Herzlichen Glückwunsch übrigens auch von mir!
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