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Alt 18.05.2006, 15:12
Neo Plasms Neo Plasms ist offline
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Standard AW: Nun hat es also auch uns getroffen!

Liebe Ursula,

ich selbst bin Jurist und halte den Rat Eures Anwalts, rechtlich in dem vorliegenden Falle vorzugehen für nicht wirklich sinnvoll.

Zum einen ist es so, daß die sog. "Tumormarker" als Diganosverfahren vor einer Operation kaum oder gar keine Aussagekraft haben.

Zweitens macht das Pankreaskarzinom vollkommen atypische Beschwerden, wie eben bei Deinem Mann in Form der Rückenschmerzen, so daß einem Arzt nicht wirklich ein Vorwurf zu machen ist, er hätte doch bei diesem Symptom unweigerlich an ein Pankreaskarzinom denken müssen.

Ein derartiges rechtliches Verfahren dauert JAHRE (!!) und es ist doch fraglich, ob man diese Zeit nicht lieber nervenschonender und ruhiger verbringen möchte.

Und abschließend noch folgendes SEHR wichtiges Argument, was gegen den Vorschlag Eures Anwalts spricht:
Ein Kollege der Arbeitsrecht macht, hoffentlich ist es ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat keinerlei (!!!) Ahnung von Arzthaftungsrecht.

Ich an Eurer Stelle würde die Kraft und Energie, die ein derartiger Prozeß abverlangen, voll und ganz Deinem Mann widmen! Auch die Prozeß- , Anwalts-und Gutachterkosten sind nicht gerade von "Pappe"!

Ein guter (!!) Anwalt mit viel Erfahrung im Bereich des Arzthaftungsrechts wird ein derartiges Verfahren ganz bestimmt nicht nach den Honorarsätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bzw. den Gebühren der Prozeßkostenhilfe (PKH) abrechnen, sondern ein Stundenhonorar von ca.
€ 200,00 - € 300,00 verlangen.

Alles Gute und viel Erfolg

Mike
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