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Alt 25.10.2012, 14:31
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: anspruch auf pflegeleistung?

Liebe Mayflower,

Es gibt bei den Landeskrebsgesellschaften Sozialarbeiter, die Euch weiterhelfen, eine Übersicht findest Du unter diesem Link:http://www.krebsgesellschaft.de/wub_...lfe,78277.html

Außerdem hat die Deutsche Krebshilfe eine Broschüre mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, den kann man kostenfrei downloaden oder als Broschüre bestellen.

Bitte schaue einmal hier:http://www.krebshilfe.de/blaue-ratgeber.html
Heft 40 mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen"

Die Krankenkasse und auch andere Behörden haben die gesetzlich festgelegte
Pflicht, ihre Versicherten bzw. Bürger zu beraten, leider sieht dies manchmal anders aus.

Man kann zuerst die Anträge auch formlos stellen, also in einem Brief die jeweilige Situation schildern und die Leistung beantragen. Es ist wichtig die Briefe per Einschreiben zu versenden, damit man einen Nachweis besitzt, außerdem ist im Sozialrecht das Antragsdatum sehr wichtig.

Das Pflegegeld (Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, SGB XI) bei der Krankenkasse beantragen.
Für die Bewilligung der Haushaltshilfe ist die Krankenkasse ebenfalls zuständig, sollte Dein Bekannter Pflegegeld bekommen, dann kann diese darüber finanziert werden.
Den Transportschein zur Chemotherapie stellt der Onkologe aus. Die Fahrten muss die Krankenkasse vor Beginn der Therapie genehmigen. Es gibt entsprechende Vorgaben, dass diese Fahrten von der Krankenkasse generell zu bezahlen sind.
Den Schwerbehindertenausweis kann man auf dem Versorgungsamt beantragen, die Adresse kennt die zuständige Stadtverwaltung.

Zitat:
psychoonkologe oä gibts hier leider auch nicht.
Bitte frage in der Krebsberatungsstelle, es gibt auch speziell geschulte Sozialarbeiter, die Betroffenen beraten können, leider gibt es viel zu wenige Psychoonkologen.

Hier findest Du Adressen von Psychoonkologen:http://www.dapo-ev.de/index.php?id=10

Dein Bekannter hat die Möglichkeit die sog.1 Prozent Regelung in Anspruch zu nehmen. Wenn er innerhalb eines Jahres mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Erkrankung in Behandlung gewesen ist, kann man auf Antrag die Zuzahlungen von 2 auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens reduzieren lassen. Die entsprechenden Anträge gibt es bei der Krankenkasse.Unter diese Regelung fällt nicht nur die Krebserkrankung.Es ist wichtig, alle Quittungen und Belege z.B. von der Praxisgebühr,der Apotheke,der Physiotherapie zu sammeln.

Liebe Mayflower, ich hoffe, dass ich Dir ein Stück weiterhelfen konnte,

Tschüß,

Elisabethh.
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