AW: Krebs bei MRT Untersuchung übersehen
Hallo
ich habe vor zwei Tagen ein recht interessantes Gespräch zwischen zwei Anwälten mitbekommen:
Zusammenfassung/Kurzfassung
1. bei einem Behandlungsfehler muss der Patient nachweisen, dass er durch den Fehler, Folgeschäden hat (also was wäre passiert, wenn er richtig behandelt worden wäre und wo liegt die Differenz zu seinem status quo jetzt (schweirig)
2. bei einem Diagnosefehler, muss der behandeldene Arzt nachweisen, was wäre gewesen, wenn er die richtige Diagnose gestellt hätte.
Es geht hier um die Beweisführung. Bei einem Diagnosefehler ist der Arzt der dejenige, der beweisen muss, was wäre wenn.
ich gebe hier nur das Gespräch wieder, welches ich gehört habe. Ob es wirklich richtig ist, weiß ich nicht, (immerhin es waren Juristen). Vielleicht hilft es dir weiter. ich würde mich aber auf alle vorher erkundigen.
Ich selbst bin laie! Vielleicht Hilft dir es bei deinem Entscheidungen
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Liebe Grüße
Barbara
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