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Alt 22.04.2005, 14:06
Gast
 
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Standard Einkommen während der 2. Reha

Hallo Jo,
du mußt keinen Urlaub machen. Ich komme gerade von der Kur (Reha). Einige waren das 2. Mal dort. also haben auch schon wieder gearbeitet. Kur ist also kein Urlaub. Da Du schon wieder arbeitest - also von der Arbeit zur Kur fährst, mußt Du für die zeit Deines Aufenthaltes (drei oder vier Wochen, maximal für 28 Tage jeden Tag 10 EURO zuzahlen. Wenn man krank geschrieben ist und während der Krenkschreibung zur Kur fährt bekommt man von der BfA während des Aufenthaltes Übengangsgeld - danach wieder krankengeld , wenn man weiter krank geschrieben ist. Ich hoffe ich konnte Dir alles beantworten. Alles Gute und wenn Du Fragen hast, schreiben wieder Liebe Grüße Hanne
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