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Alt 24.02.2004, 20:37
Gast
 
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Standard Rente? Obwohl noch Krankengeldanspruch besteht?

Hallo,
ich hab mal eine Frage an Euch und hoffe, mir kann jemand helfen.
Meine Mutter ist seit Juli 2003 am CUP-Syndrom erkrankt. Ihr wurde im November 2003 geraten, schon mal vorsoglich einen Rentenantrag zu stellen, falls sie nicht wieder erwerbsfähig werden sollte, und die Bearbeitungszeiten doch sehr lang wären. Wir haben den Antrag gestellt, und nun hat sie Bescheid bekommen, dass sie rückwirkend zum 01.01.04 bereits als Rentnerin zählt, und nur noch Rente bezieht.
Ihr Krankengeldanspruch würde aber noch bis Dezember 2004 laufen.
Wie ist es, wenn Sie doch wieder anfangen kann zu arbeiten?
Es ist ja nicht ausgeschlossen. Nur hat sie ja jetzt, wenn Sie als Rentnerin eingestuft ist, keinen Anspruch mehr auf Ihren Arbeitsplatz?
Zumal bekommt sie nun jeden Monat über 100 € weniger als es
Krakengeld gab. Und nun soll sie auch noch die Monate Jan+Feb zurückzahlen.
Ist das Rechtens?
Kann mann denn seinen Krankengeldzeitraum nicht voll ausschöpfen?
Außerdem kann man doch noch gar nicht abschätzen, ob sie erwerbsunfähig bleibt. Sie ist ja gerademal ein halbes Jahr krank, und auch wenn Sie nur ein paar Stunden arbeiten könnte, wäre das doch von Vorteil.
Ich finde diese Art und Weise der Abwicklung nicht fair.
Hat jemand Erfahrung in solchen Sachen?
Würde mich über paar Tips freuen.
Wir gehen jetzt erst mal in Widerspruch, ich hoffe man kann da noch was machen.
Viele Grüße von Anja
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