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Alt 22.11.2003, 03:48
Gast
 
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Standard Entmündigung /Vormundschaft/Versorgung

Hallo Alexander

ich gebe schon zu, das ich bei Deinem zweiten Posting dann schon andere Gedanken im Kopf hatte, was Fragen nach der Betreuung angehen. Wenns dann glücklicherweise falsche Hintergedanken waren, kann ich nur sagen - sorry, wenn dem so ist. Kenne aber leider andere Beispiele, wo wirklich der Patient eher ausgetrickst bzw. abgeschoben werden sollte.

Wenn der Vermieter schon des öfteren länger auf seine Miete warten mußte, oder die gar nicht erst überwiesen wurde - kann er beim Sozialamt die direkte Überweisung der Mietkosten beantragen. Somit wäre zumindest schon mal das Geld sicher an die richtige Stelle gebracht. Könnte man der Mutter ja auch so erklären, das sie dadurch den Weg zur Bank sowie auch Überweisungskosten spart. ) Geht natürlich nur, wenn der Vermieter weiß, das die Miete vom Sozialamt kommt. Das ist ja nicht immer der Fall.

Setzt Euch doch einmal mit dem SKF in Eurer Stadt in Verbindung... das ist der Sozialdienst katholischer Frauen, die solche Betreuungen machen. Zumindest den Weg können sie Euch beschreiben, welchen ihr gehen könnt. Denn einfach beim Amtsgericht anklopfen und sagen, so und so ist das, geht das ( trotzdem : glücklciherweise) nicht mehr. Es wird ganz sicher nur über ein ärztliches Gutachten und dem zuständigen Richter des Amtsgerichtes gehen. Das beste wäre natürlich, das die Mutter eine Krankheitseinsicht bekommt und sich einer freiwilligen Betreuung unterzieht je mehr Mitspracherecht und Handlungsrecht wird sie behalten können.

wünsche Euch alles Gute
elisabeth
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