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Alt 19.11.2003, 21:14
Gast
 
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Standard Entmündigung /Vormundschaft/Versorgung

heute wird nicht mehr von entmündigung gesprochen.braucht jemand hilfe in den bereichen, gesundheit oder auch finanziellen dingen wird ihm ein beteuer partnerschaftlich zur seite gestellt.
dieses erfolgt nur mit ärztlichem gutachten und einer richterlichen anhörung mit dem betreuten.
´falls eine betreuung eingerichtet wir ist diese zeitlich begrenzt und unterliegt immer wiederkehrenden überprüfungen.
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