AW: Habe ich als arbeitslose kein Recht auf eine Reha ?
Hallo,
vielleicht kann Dir der Sozialdienst Deiner Klinik weiterhelfen oder eine Beratungsstelle (bei uns z.B. Bayerische Krebshilfe). Wenn es so ähnlich wie bei der AHB ist, dann müßte eigentlich - nach Ablehnung durch die LVA - Deine Krankenversicherung zuständig sein.
Viele Grüße,
Eleve
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