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Alt 20.11.2002, 11:30
Gast
 
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Liebe Claudia,
der u.U. entscheidendene Punkt, auch für die Höhe einer eventuellen EU-Rente könnte Dein genaues Geburtsdatum sein. Wie Du vielleicht mitbekommen hast haben sich die Rechtsvorschriften für die EU-Rente im letzten Jahr geändert. Dein Alter liegt so ungefähr um den Stichtag herum. Solltest Du noch nach der alten Regelung behandelt werden, dürfte die EU-Rente in Höhe der Altersrente liegen, die Du bekommen würdest, wenn Du bei gleichen Beitragszahlungen bis 63 Jahren arbeiten würdest. Bei der neuen Regelung blicke ich auch noch nicht durch.
Obendrein heißt es, wenn Du jetzt erstmal eine EU-Rente bekommst ja noch nicht automatisch, daß Du nie wieder arbeiten gehen kannst,ersteinmal Tip von Edel.
Außerdem werden EU-Renten soundso meist erst für 2 Jahre bewilligt. Wenn es Dir wieder besser gehen sollte, kannst Du ja auch wieder mehr arbeiten. Ich möchte Dich jedoch ausdrücklich vor einer Gesetzesfalle warnen. Sollte Dich ein Arzt für eingeschränkt erwerbstätig halten, z.B.halbe Arbeitszeit, würdest Du Dich zumindest nach der alten Regelung finanziell schlechter stehen als voll erwerbsunfähig (d.h.weniger als 2 Stunden täglich), d.h.auf halbe Arbeitszeit bezogen nur halben Arbeitslohn, bzw.Arbeitslosengeld,-hilfe.EU-Rente gäbe es nach der alten Regelung nicht(eventuell allerdings Berufsunfähigkeitsrente,die dann greift,wenn Du bezogen auf Deinen Beruf weniger als zur Hälfte arbeitsfähig bist(diese ist jedoch deutlich niedriger (auch gibt es auch hier Zuverdienstgrenzen)),wenn Du z.B halbtags allerdings vielleicht sonst noch eine leichte Tätigkeit ausüben könntest, z.B.Nachtwächtertätigkeit (solche Tätigkeiten sind aber kaum zu finden und sehr schlecht bezahlt, da kannst Du mit einer Halbtagsstelle(z.350 Euro brutto) nicht überleben ; allerdings nach der neuen Regelung könntest Du eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente bekommen (keine Ahnung, wie das da mit dem Zuverdienst ist).
Kläre erst einmal in welche Regelung Du fällst.
Und beherzige auf jeden Fall den Rat von Achim erst einmal einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Auch im Falle der Erwerbsunfähigkeit zahlt das Arbeitsamt erstmal Arbeitslosengeld in voller Höhe, wenn der Arbeitsamtsarzt meint,daß die EU vorraussichtlich länger als 6 Monate andauern wird(Nahtlosigkeitsregelung).(Wenn der Arzt jedoch meint, daß Du nur noch für z.B. 3 Monate erwerbsunfähig bist, dann hast Du echt Pech gehabt).Sie werden Dich jedoch u.U. auffordern, einen Renten- oder Rehaantrag zu stellen.
Versuche am besten sofort die genaue Rechtssituation für Dich zu klären, bevor Du Dich auch mit der offiziellen persönlichen Arbeitsfähigkeit festlegst, damit Du nicht genau durch das Loch des sozialen Netzes fällst, das geradezu als Falle direkt am Wegrand ausliegt.
Ich meinerseits (erwerbsunfähig, allerdings nicht wegen Krebs) habe es nämlich geschafft, genau in die Fallen zu tappen, die am Wegesrand auslagen und mit etwas besserer Information hätte ich meine Fehler nicht begangen, müßte jetzt nicht mit einem Einkommen einiges unter Sozialhilfesatz leben, wenn ich ein bißchen mehr aufgepaßt hätte. Wenn die Mitarbeiter vom Arbeitsamt nicht so extrem auf meiner Seite ständen und sogar viele Sachen (ich denke bewußt) verschleppen, hätte ich fast gar kein Einkommen mehr. Ich muß (Betonung liegt auf muß) zuverdienen um zu überleben, obwohl ich das nur sehr schwer kann und das einer eventuellen Genesung manchmal ziemlich im Wege steht.Ich bin z.B.in die Falle getappt, daß ich bis zum Eintritt meiner Erwerbsunfähigkeit nur 59 Pflichtbeitragsmonate hatte. Ich hätte das Bekanntwerden der Erwerbsunfähigkeit ohne, daß es warscheinlich aufgefallen wäre, zB.einen Monat verschieben können, bzw. innerhalb der Frist, die ich hatte, um meinen früheren Arbeitgeber anzuzeigen, weil mein einer Job eine ganz klare Scheinselbstständigkeit war, etwas unternehmen müssen, um Beitragsmonate zu retten.
Mit etwas mehr Geschick hätte ich jetzt über 1000 Euro Einkommen + Kindergeld, mit dem ich meine Familie gut durchbringen könnte,
Ich hoffe, daß Du mit etwas besserer Information Deine Zukunft so gestalten kannst, wie es das Beste für die ist.
Übrigends die mündlichen Auskünfte der Beratung bei der BfA waren so falsch, daß, dadurch das ich mich auf die Auskunft verlassen habe, eine weitere Möglichkeit verbaut habe. Auch bei diesen Auskünften ist Vorsicht geboten.
Viel Glück bei den Recherchen und alles Gute im Bezug auf Deine weitere Gesundheit!
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