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Alt 23.09.2003, 10:49
Gast
 
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Standard nach 5 Jahren SB-Ausweis Anhörung

Hallo Heino,

zunächst mal Danke für die Antwort.
Ich musste den Ausweis nach Aufforderung meines
Arbeitgebers verlängern lassen, da ich ja 5 Tage
mehr Urlaub und besonderen Kündigungsschutz habe.
Da wäre es wohl egal gewesen, ob im Versorungsamt
oder auf dem Rathaus.
Ich habe mich jetzt beim VDK erkundigt, wo mir mitgeteilt wurde, das nach 5 Jahren bei Krebserkrankung ohne auftreten eines Rezidives
immer eine Überprüfung der noch bestehenden
Einschränkungen stattfindet.
Ich werde jetzt meine Beschwerden und die Ärzte bei denen ich noch immer in Behandlung bin angeben
und mal abwarten.
Soviel ist mir auch klar, das ich die 80 GdB
wahrscheinlich nicht mehr bekomme (seit einiger
Zeit ist bei Krebserkrankung glaube ich sogar
100 GdB eingetragen).
Widerspruch kann ich erst nach einem Bescheid einlegen, falls dieser negativ ausfallen sollte.
Desweiteren wurde mir vom VDK volle Unterstützung
zugesagt,notfalls auch durch dessen Rechtsabteilung.

Berni
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