AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen
Liebe Aquilla,
Mein Beileid. Was für'n Mist sich in so ner Situation noch mit sowas rumschlagen zu müssen!
Also:
1. Beim Entnehmen von Wertsachen aus dem Nachlass muss man sehr vorsichtig sein, es ist nämlich so, dass man durch entsprechendes Handeln "konkludent" die Erbschaft annehmen kann! Ist das Erbe einmal angenommen, kann man nicht mehr ausschlagen.
2. Ich habe es noch nie erlebt, dass es bzgl. 1. tatsächlich mal jemand auf einen Prozess hat ankommen lassen. Wird alles nicht so heiß gegessen, wie gekocht.
3. Für die Beerdigungskosten haften die Angehörigen in jedem Fall. Da hilft kein Ausschlagen.
Was würde ICH machen? - Ich würde das Nachlassgericht anrufen und versuchen zu "erspüren" wir empfindlich die sind.
Egal, was sie sagen: So Sachen wie das Auto würde ich n i c h t anrühren wg. 1. Wäre mir zu heiß. (Ich bin aber auch von Natur aus eine Schissbux)
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