Liebe Minimond!
Die DRV kann sog. Eingliederungszuschüsse zahlen, bitte schaue mal hier, gesetzliche Grundlage ist das SGB IX,
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/34.html
Außerdem haben noch andere Leistungsträger wie Arbeitsagentur oder Jugendamt diese Möglichkeiten, allerdings auf anderer Grundlage.
Ich denke, für Dich kommt eher der Zuschuss nach SGB IX in Frage. Die Bedingung für diesen Zuschuss wäre, dass die Stelle kein 400 Euro Job ist, also eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die Aktion 5 hat hier ihre Webseite:
http://www.aktion5.de. Sie ist auf bestimmte Bundesländer begrenzt, da die Integrationsämter als Träger der Maßnahme fungieren.
Tschüß!
Elisabethh.