AW: Op
hallo Jörg,
danke für deine schnelle Antwort!
Es ist so,-ich habe eine Unterhaltspflicht meiner gesch. Frau und 2 lieben Jungs gegenüber.
Mein Arbeitgeber bietet mir eine "hohe" Summe für einen Aüflösungsvertrag an, so ,daß meine Leute davon noch 2 Jahre gut Leben können.
Darum meine Frage, ob ich überhaupt nach der OP noch arbeiten kann,-wenn ja,kann ich die Abfindung nicht in Ansrpruch nehmen.
Danke!
leider
Wäre nett wenn jemand noch mir die Frage beantworten kann.
Geändert von Leider (02.11.2006 um 10:48 Uhr)
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