Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 06.08.2004, 07:10
Angi Angi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2004
Beiträge: 840
Standard Umgang mit Ärzten und mit dem Betroffenen

Liebe Annalena,

bevor Ihr nochmal das Gespräch mit den Ärzten sucht, sucht doch das Gespräch mit dem Betroffenen, Eurem Vater. Natürlich handeln die Ärzte im Sinne der ärztlichen Schweigepflicht vollkommen richtig. Vielleicht will Dein Vater nicht , dass jemand anders außer ihm die genaue Diagnose weiß? Und selbst wenn er mit sich selbst nur nachlässig ist,ist es an Euch ihm zu zeigen und deutlich zu machen, welche Ängste ihr habt und dass ihr ihm helfen wollt.
Ich habe in vielen Gesprächen auch hier im Forum erfahren, dass viele Betroffene genau über ihren Zustand Bescheid wissen und sich von ihren Angehörigen einen offenen und ehrlichen Umgang und Gespräche wünschen.
Natürlich kann man das nicht verallgemeinern, aber meint ihr nicht auch, dass wenn jemand das Recht haben sollte zuallererst über seinen Zustand und seine Prognose Bescheid zu wissen, es Euer Vater sein müßte? Und angenommen er will es nicht wissen, aber ihr sprecht mit ihm und macht ihm deutlich , wie wichtig es für Euch ist, vielleicht gibt er ja den behandelnden Ärzten die Vollmacht Euch Auskünfte auch ohne sein Beisein zu erteilen.
Auch meine Mutter war betroffen, und was sie immer wollte war obwohl sie kaum eine Ahnung von medizinischen Details hatte, sie wollte immer ehrliche Aufklärung und nahm uns ( meine Schwester und mich , auch meinen VAter, nur dass der selbst ziemlich von der Rolle war) dann später immer zu allen Gesprächen mit Ärzten mit, um Sicherheit zu haben auch alles gut zu verstehen. Ich ertappte mich am Anfang übrigens dabei ganz fürsorglich für sie das Gespräch führen zu wollen (ergab sich aus ihrem Krankheitsverlauf, dass sie eine Weile nicht dazu selbst in der LAge war), obwohl sie durchaus selbst dazu dann wieder in der Lage war.
Übrigens habe ich persönlich seit dieser Geschichte eine Patientenvollmacht und Patientenverfügung, mit der ich meinem Partner die Möglichkeit gebe für mich Auskünfte einzuholen und den behandelnden Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinde und schon jetzt bestimme, wer für mich handeln kann und darf wenn ich es selbst nicht mehr kann.
Das alles sind so Dinge, über die sollte man, wenn es die Situation zulässt, in Ruhe und Offenheit reden. Das ist natürlich umso schwieriger wenn der Zustand akut ist.
Vielleicht aber ist es möglich wirklich darüber vor allem mit Deinem Vater zu reden, vielleicht möchte er das sogar? Ein Versuch lohnt sich,

LIebe Grüße Angi
Mit Zitat antworten