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Alt 23.09.2010, 11:48
yog_erika yog_erika ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo Sabrina,

beim Behindertenausweis lässt durchaus noch einiges bewegen, denn die Buchstaben sind nicht ohne Bedeutung. Ich habe für die Metas zusätzlich »B« für Begleitperson, »aG« für die Nutzung von Behindertenparkplätzen, »RF« für die Befreiung von den Rundfunkgebühren und »T« für die Nutzung des Telebusses bzw. Behindertenfahrdienstes bekommen.

Pflegestufe würde ich auf jeden Fall beantragen. Dazu reicht ein kurzes Schreiben an die Krankenkasse, die dann einen Gutachter vom medizinischen Dienst zur Einstufung schickt. Für Pflegestufe 1 sind mindestens 45 min täglich für die Grundpflege, für Stufe 2 mind. 120 min und für Stufe 3 mind. 240 min inkl. nächtlicher Bereitschaft nötig. Zur Grundpflege zählt alles, was für die eigenen Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Verlassen/Betreten der Wohnung an Zeitaufwand durch die Pflegeperson(en) nötig ist.

Aus dem Internet kann man ein Pflegetagebuch herunterladen, in das man die einzelnen Zeiten pro Wochentag einträgt. Daraus wird ein Mittelwert ermittelt, der zur Einstufung herangezogen wird. Bei der Begutachtung sollte Dein Vater sich nicht aus falschem Stolz anstrengen und zeigen, was er alles noch ohne Hilfe schafft bzw. wie beweglich er noch ist, auch wenn es ihm große Schmerzen bereitet. Was nicht schmerzfrei geht, geht einfach nicht ohne Hilfe! Das ist ein schwerer Lernprozess, aber im eigenen Interesse und auch im Interesse der Angehörigen ist Stolz an dieser Stelle völlig fehl am Platz.

Die vom Gutachter ermittelte Pflegestufe gilt zunächst für ein halbes Jahr, bei Begutachtung kurz vor Halbjahreswechsel bis zum Ende des nächsten Kalenderhalbjahres. Nachbesserungen sind nur möglich, wenn im Laufe dieser Zeit noch etwas zusätzlich auftaucht, ansonsten wird kurz vor Ablauf der Geltungsdauer eine neue Begutachtung durchgeführt.

Ob man zunächst nur das Pflegegeld in Anspruch nimmt oder zusätzlich einen Pflegedienst beauftragt, hängt von der häuslichen Situation ab. Zum Wechsel zwischen den verschiedenen Möglichkeiten reicht ein Anruf bei der Pflegekasse (Unterabteilung der Krankenkasse). Pflegedienste helfen auch bei der Auswahl von Pflegemitteln, die mit Sicherheit nötig sind. Greifzangen sind eine sehr sinnvolle Erfindung, aber auch Pflegebetten und viele andere Dinge. Die Pflegekasse übernimmt ggf. auch den Umbau eines Bades für behindertengerechtes Duschen, Waschen, Toilettensitzerhöhung u.v.a.m.

Vermutlich ist es sinnvoll, sowohl den Antrag beim Versorgungsamt als auch bei der Krankenkasse direkt vom Sozialdienst des behandelnden Klinikums stellen zu lassen. Die beschaffen gleich die nötigen ärztlichen Atteste, so dass die Antragsbearbeitung bei den Behörden wesentlich weniger Zeit in Anspruch nimmt.
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Liebe Grüße
Erika


pT2, G3, pN3a (13/15), L1, V1, R0
pTis (DCIS) Grad 3, R1 (caudal)
ausgedehnte LWK 5 erfassende ossäre Metastase mit Weichteilinfiltration
ausgedehnte ossäre Metastase in LWK 1 mit Weichteilinfiltration
Kleine Metastase BWK 12 und SWK 1
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