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Alt 28.03.2007, 10:45
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Hallo zusammen

wird das Integrationsamt nicht primär gefragt, ist die Kündigung null und nichtig, danach geht es in das Kündigungsklageverfahren. Das heißt Ärger. Ich kann mir nicht vorstellen, selbst wenn ich gesetzlich gewinne, dass ich dann noch gerne an diesem Arbeitsplatz wäre. Will mich mein AG loswerden, dann kann er das auch. Gewinne ich das Kündigungsklageverfahren, werde ich es mit Sicherheit später sehr schwierig haben an meinem Arbeitsplatz. Will mich der AG loswerden, dann schafft er das egal wie.
Das einzige ist, ich gewinne Zeit.

liebe Grüße
Barbara
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