Hallo Arsinoe und andere,
legt eine Kopie der Verordnung bei. Auf der Parkquittung vermerke ich einfach z.B. „HNO“ mit dem Namen des Arztes. Ich habe noch nie Schwierigkeiten beim Finanzamt gehabt. Ich habe aber auch noch nie versucht zu übertreiben.
Es geht auch eine Exceldatei mit Fahrtkosten und Parkkosten, mit dem Hinweis wofür die Fahrten waren.
z.B.
TU-Nachsorge
Physiotherapie
Für diejenigen, die im KH oder zur Reha waren:
Auch die Besuche des Ehepartners oder Lebensgefährten sind mit KM und Parkkosten absetzbar.
Ich habe auch die Übernachtungskosten mit abgesetzt.
Die Behindertenfreibeträge bleiben unberührt und werden zusätzlich abgezogen.
Ich bin kein Steuerberater, das sind Steuergesetze und eigene Erfahrungen.
Liebe Grüße
Boebi
Hier noch ein Link zu den Freibeträgen und "Vergünstigungen":
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...ersichten.html