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Alt 06.03.2011, 17:59
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Antrag auf BU-Rente - Private Zusatzversicherung fordert zurück

Hallo Det55,

also das Arbeitsamt schickt einen normalerweise zuerst zu ihrem eigenen medizinischen Dienst. Dort soll erstmal festgestellt werden, wie krank man wirklich ist. Wenn dort entschieden wird, dass man erwerbsgemindert ist, wird man aufgefordert, einen Reha- oder gleich einen Rentenantrag zu stellen. Wird die EW-Rente voll genehmigt, gibt es kein ALG1 mehr, wird eine Teilrente erteilt, kann man auch noch ein Teilarbeitslosengeld erhalten. Allerdings habe ich von anderen Betroffenen gehört, dass einen Teilrente in eine Vollrente umgewandelt wird, wenn man zu dem Zeitpunkt gerade arbeitslos ist......ALG1 gibt es aber, bis der Anspruch erloschen ist (normal 12 oder 18 Monate), dann wird die Zahlung eingestellt, auch wenn das Rentenverfahren noch nicht entschieden ist und das kann dauern. Ich bekomm wie gesagt ALG1 bis November diesen Jahres. Den Rentenantrag hab ich im Oktober 2010 gestellt, die Ablehnung kam im Dezember. Nach Widerspruch 1 Woche später warte ich jetzt auf einen Gutachtertermin. Mein Anwalt vom VDK sagt, das kann noch ewig dauern, nach dem Termin bestimmt nochmal 2-3 Monate zur nächsten Entscheidung, dann kann ich nochmal ein Gutachten anfordern, bei Ablehnung dann klagen vorm Sozialgericht. Hab das alles schon mal durch, da hat es 2 Jahre und 4 Monate bis zum (negativen) Gerichtstermin gedauert...
Dass das Arbeitslosengeld höher ist als das Krankengeld kann durchaus der Fall sein, zumindest, wenn man schon vor der Krankmeldung arbeitslos war....

Liebe Grüße

Petra
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