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Alt 22.11.2004, 20:41
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard GdB Erhöhung bei Rezidiv?

Ja,
Du bist dazu sogar verpflichtet. Du mußt jede Veränderung mitteilen. Das gilt nicht nur bei den Verbesserungen. Bei dieser für Dich ungünstigeren Situation solltest Du daran ein Interesse haben.
Wenn die Behörden nicht erhöhen, dann ist aber schon mal eine Verlängerung drin.
Es gilt ja immer "ab Antragstellung".
Ich habs mit meinem Herzinfarkt auch gemacht.
Meine Ablehnung (Erhöhung) habe ich mit der Gewißheit abgelegt, daß sie nicht so schnell vermindern können.
Lieben Gruß
Wolfgang
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