Zitat:
Zitat von benobi
es ist so das die meisten versicherungen in deren aufnahmeanträge die vorerkrankungen der letzten 5 jahre haben wollen ... es gibt auch welche mit 7 oder sogar 10 Jahren .
stichwort :"vorvertragliche Anzeigepflicht"
erkankung vor dem zeitraum intressieren nur dann wenn sie noch andauern .
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Nachsorgeuntersuchungen müssen natürlich genauso angegeben werden, insofern ist es auch egal, ob 5 oder 7 Jahre zurückgefragt wird.