AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???
Hallo Michaela,
egal ob die Richtlinien für Wohngeld geändert werden, du hast auch momentan
schon sofort Anspruch. Geh einfach zu deine Stadtverwaltung, stelle den
Antrag, kannst auch vorher fragen, ob du auch Anspruch hast, und ab damit.
Es werden sogar die Darlehenszinsen von den Einnahmen abgezogen.
Keine Bange.
Gruß Altmann
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