Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 07.11.2004, 23:46
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nach AHB- Wann wieder Arbeiten?

Liebe Steffanie,

aus eigener Erfahrung und aus Erfahrungen anderer Betroffenen will ich hier noch einmal eindringlich(!) vor einer zu frühen Arbeitsaufnahme WARNEN!

Nach 8! Chemotherapien, Op und Bestrahlungen kann es sein, dass du voller Euphorie in die AHB fährst (weil die Freude über das Therapie-Ende überwiegt) und du glaubst, du könntest danach wieder "Bäume ausreißen"; sprich: wieder arbeiten gehen.

Wenn du dies dem Kurarzt gegenüber auch so äußerst, dann wird er das auch im Entlassungsbericht so schreiben.

Solltest du dann hinterher aber feststellen, es geht doch nicht, du fühlst dich überfordert, brauchst einfach noch eine Auszeit von vielleicht einem Jahr (was bei 8! Chemos durchaus normal ist!), dann hast du denkbar schlechte Karten für die Bewilligung einer Zeitrente.

Der Entlassungsbericht des Kurarztes gleicht einem Gutachten und die Rentenversicherung richtet sich ohne Wenn und Aber danach!

Deshalb erneut! mein Rat:
Lass im Entlassungsbericht vermerken, dass du erst einmal einen ARBEITSVERSUCH! starten möchtet und dies möglichst erst etwa 3 Monate nach Beendigung der AHB oder Reha.

Alleine wegen den dann erst kürzlich abgeschlossenen Bestrahlungen brauchst du eine Erholungszeit von etwa 3 Monaten; das gilt fast als Standard.

Leider gibt es immer wieder Betroffene, die sich physisch und psychisch völlig falsch einschätzen und sich dann wundern, warum die nachträglich beantragte Zeitrente nicht genehmigt wird!

Bitte gönne dir mindestens diese drei Monate zur Erholung und in dieser Zeit kannst du dann immer noch den ARBEITSVERSUCH starten; mit dem beruhigenden Gefühl, bei Überforderung nachträglich noch eine "Auszeit" bewilligt zu bekommen.

Alles Gute!
Mit Zitat antworten