Das liest Du schon vollkommen richtig. Stellt einen Antrag auf Kostenübernahme für Fahrten im Rahmen einer ambulanten Serienbehandlung gemäß Anlahe 2 der
Krankentransport-Richtlinien. Nach erfolgter Kostenübernahme zahlt Ihr dann nur noch einmal bei der ersten und einmal bei der letzten Fahrt. Die Höhe (5% etc.....) ändert sich nicht.
Ganz vergessen: einfache Fahrt ist
eine Fahrt. Also von Zuhause in die Klinik ist eine Fahrt und von der Klinik wieder zurück ist eine weitere Fahrt.