AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo,
jetzt sind wir ja beim Rentenabschlag gelandet.
Also es ist nicht so, dass der in jedem Fall abgezogen wird.
Nur wenn man nicht das richtige Alter hat, also vorzeitig in Rente geht,
wird der abgezogen. Man kann zwar zu einem bestimmten vorzeitigen
Beginn, aber dann eben nur mit Abschlag.
Wenn also ein SB 60-jähriger bis 63 wartet, dann kein Abschlag.
Muss man selbst wissen, wie man das machen will.
Ist ein Rechenexempel. Bei einer kleinen Rente kann man die 10,8%
schon in Kauf nehmen. Bei einer Grösseren schaut es natürlich anders
aus.
Gruss Altmann
|