Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 23.09.2003, 23:25
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehindertenbescheid für Arbeitgeber?

Hallo Elke,

du musst nur den Ausweis zum kopieren dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
Normal geht dies über die Schwerbehinderten
Vertretung.
Den Bescheid musst du nicht vorlegen, bei
Beeinträchtigungen muss der werksärztlich Dienst
diese aufnehmen und ggf. der Abteilung mitteilen.
Dieser darf auch nichts zu deiner Krankheit
mitteilen, sondern nur ob du z.B. heben darfst,
lange stehen kannst, also deine festgestellten
Einschränkungen.
Mit Zitat antworten