Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 06.11.2003, 04:15
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard nur noch arbeitslosenhilfe

Hallo battle

warum hat er denn Krankengeld vom Arbeitsamt bekommen?
Bisher dachte ich, das erkrankte Arbeitslose, genau wie Arbeitnehmer nach 6 Wochen Wochen Anspruch auf Krankengeld haben - und zwar von der Krankenkasse. Dort kann man längstens für 78 Wochen Krankengeld bekommen. Sollte man/frau dann immer noch krank sein wäre ein Rentenantrag auf Erwerbsminderung zu stellen.
Das würde ich an eurer Stelle mal abklären --


Ansonsten würde mir folgendes dazu einfallen

a) Wohngeld
hat Dein Freund einen Antrag auf Wohngeld gestellt? Beim Wohnungsamt der Stadt. Wenn nicht - dann dringend nachholen. Allerdings dauert die Bearbeitungszeit ca. 3-4 Monate. hilft also nicht kurzfristig. aber langfristig zumindest einmal.

b) ergänzende Sozialhilfe für monatliche Zahlungen
Ergänzende Sozialhilfe fällt mir für regelmäßige Zahlungen ein... um Miete und Kosten schnellstmöglich wieder decken zu können und den Lebensunterhalt wenigstens einigermaßen decken zu können. Große Sprünge kann man damit sicherlich nicht machen..
Gilt immer erst ab dem Tag des Antrages bzw. der Tag ders Bekanntwerdens der Notlage. Deswegen wäre hier ein schnelles Handeln notwendig. Rückwirkende Zahlungen gibt es dort nämlich nicht.

c) Härtefond der Deutschen Krebshilfe
Außerdem gibt es einen Härtefond der Deutschen Krebshilfe - zu finden unter: http://www.krebshilfe.de/
Es gibt dort Einmalbeihilfen, für Menschen mit einer Krebserkrankung, die unverschuldet in Not geraten sind. Ist aber wie gesagt "nur" eine Einmalbeihilfe - um das Loch einen kurzfristige Notlage ein wenig zu stopfen. Dauert auch nur 2 oder 3 Wochen - nach Antragstellung. Käme aber dann zu Weihnachten genau richtig :-)

d) Beratung beim Sozialverband
Um das mit dem Krankengeld zu klären, gibt es noch die Beratungsstellen des Sozialverbandes ( zu finden untter www.vdk.de) sie können Deinem Freund nicht nur beraten - sondern können ihm bei allen Formalitäten helfen - die notwendig sind. GGbfl eben auch bei einem Rentenantrag.
Kostet allerding einen kleinen Obulus für den Jahresbeitrag.
Ist aber ein lohnender Einsatz - da der VDK einem in vielen Behördenkram - wie KK, Versorgungsamt, Rentenamt usw. unter die Arme greifen kann - selbst bei u.U. notwendige gerichtliche Maßnahmen dabei ist, um an sein Recht zu kommen.

mh, ich hoffe - hier weiß noch jemand genauer Bescheid, wie das ist - mit dem Krankengeld durch das Arbeitsamt. Ich bin da schon zu lange von weg, als das ich auf dem laufenden bin. Ich hoffe, ihr könnt mit den anderen Tips etwas anfangen.

viele Grüße
elisabeth
Mit Zitat antworten